AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Energieberatung Gromoll (im Folgenden auch Energieberater genannt) und den Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Gegenstand des Vertrages ist de bei Auftragserteilung genannte Aufgabe.
1.2 Als Grund für die Beauftragung des Energieberaters gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Energieberater genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Energieberater unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sie vom Energieberater ausdrücklich unterschrieben werden.
2. Rechte und Pflichten
2.1 Der Auftrag wird vom Energieberater nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
2.2 Der Energieberater ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Ausweises sowie den Verlust der Unparteilichkeit zur Folge hätten.
2.3 Der Energieberater kann ohne eine besondere Zustimmung des Auftraggebers folgende Arbeiten/Leistungen/Dinge durchführen oder veranlassen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind. Diese sind:
- Reisen bis zu einer Entfernung von 200 km ab der oben genannten Büroanschrift
- Einfordern von notwendigen Unterlagen
- Erstellen von Fotos, Filmen, Skizzen, Zeichnungen
3. Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1 Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Energieberatung Gromoll schriftlich zugesagt worden sind.
3.2 Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des Energieberaters ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten des Energieberaters ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung Gromoll die Verzögerung zu vertreten hat.
3.3 Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung Gromoll zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.
3.4 Kommt die Energieberatung Gromoll mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
3.5 Der Energieberater wird von seiner Leistung frei gestellt, falls die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fallen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Hilfskräfte
4.1 Der Energieberater ist verpflichtet, etwaige Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann der Energieberater nach eigenem Ermessen Hilfskräfte und Hilfsmittel heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte, Hilfsmittel oder Labor Untersuchungen sind vom Auftraggeber, ohne vorherige Absprache mit dem Energieberater, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von 500,00 € im Einzelfall. Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.
5. Weitere Sachverständige, Fachgutachter oder Energieberater
5.1 Weitere Sachverständige, Fachgutachter oder Energieberater können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Energieberater haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weitere Sachverständiger, Fachgutachter oder Energieberater.
6. Terminvereinbarung
6.1 Der Energieberater hat den Auftrag in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen.
6.2 Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
7. Urheberrecht
7.1 Der Auftraggeber darf den von ihm in Auftrag gegebenen Bericht bzw. Ausweis nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichung eines Berichtes oder Ausweises sind nur dann möglich, wenn der Energieberater sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
7.2 Der Energieberater hat an dem von ihm erstellten Berichten, Ausweisen und sonstigen Skizzen, Zeichnungen, Plänen und Schriftstücken ein Urheberrecht.
7.3 Sollte der Auftraggeber den Bericht oder Ausweis ohne Einwilligung des Energieberaters an Dritte weitergegeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund das Berichtes oder Ausweises entstehen. Er stellt den Energieberater von Haftungsansprüchen Dritter frei.
8. Auskunftspflicht
8.1 Der Auftraggeber hat das Recht vom Energieberater Auskünfte darüber zu verlangen, ob der Auftrag termingerecht fertiggestellt werden kann, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Auftraggebers erforderlich sind, sowie über den neuesten Stand des Auftrages.
9. Vergütung des Energieberaters
9.1 Grundlage für die Vergütung des Energieberaters sind die einschlägigen Bestimmungen des BGB, die entsprechende Bestimmung in diesen AGB, sowie die getroffenen Vereinbarungen in dem jeweiligen Vertrag. Die Preise/Gebühren verstehen sich incl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.2 Der Energieberater kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist im jeweiligen Vertrag anzugeben. Der Energieberater ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
9.3 Der Energieberater hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die zur Ausführung des Auftrages notwendig sind oder waren, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
9.4 Die volle Gebühr wird mit Antragstellung, Übermittlung von Berechnungen oder Energieausweisen an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
9.5 Die Leistungen des Energieberaters, sowie die Auslagen, die der Energieberater in Rechnung stellt, unterliegen der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
10. Zahlungen
10.1 Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Energieberater durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Energieberater befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen.
11. Haftung
11.1 Der Energieberater haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
11.2 Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche gegen den Energieberater sind in der Höhe und für einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt auf die in der Berufshaftpflicht des Energieberaters aufgeführte Deckungssumme von 250.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden.
12. Kündigung
12.1 Eine Kündigung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
12.2 Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Energieberater keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Energieberater in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Energieberaters nicht ändert.
13. Erfüllungsort
13.1 Ort der Erfüllung ist die Büroadresse des Energieberaters.
14. Schlussbestimmung
14.1 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
14.2 Änderungen oder Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen.